Infoveranstaltung am 20. November

Informationsveranstaltung

Gesundheitsversorgung für die letzte Lebensphase planen - Der Herner Weg

am Mittwoch, 20. November 2024
15 - 17:00 Uhr im Saal der vhs Herne im Haus am Grünen Ring, Wilhelmstraße 37, 44649 Herne

Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung.

Zunehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen sowie psychosozialer Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich. Vollstationäre Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen können ihren Bewohner*innen eine individuelle Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP) anbieten, die seit 2019 von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanziert wird (§ 132g SGB V).

Ziel ist es dazu beizutragen, dass Bewohner*innen in ihrer letzten Lebensphase entsprechend ihren Wünschen und Vorstellungen bestmöglich betreut und versorgt werden. Durch ein individuell zugeschnittenes Beratungsangebot soll ihnen ermöglicht werden, Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen in der letzten Lebensphase zu entwickeln und mitzuteilen. Die Dokumentation der Beratungsergebnisse – z. B. in Form einer Patientenverfügung – ermöglicht den unmittelbar an der Versorgung Beteiligten einen rechtssichereren Umgang mit dem geäußerten Willen, selbst wenn die Bewohner*innen zum Zeitpunkt der Entscheidung über Behandlungen nicht mehr zu einer Äußerung des natürlichen Willens fähig sind.

Durch eine vorausschauende Planung soll gerade für Notfallsituationen dokumentiert sein, welche Form der Akutbehandlung erwünscht ist. Vor allem für Rettungsdienst-Personal und Notärzt*innen bleibt oft nur eine extrem kurze Zeit, um eine Entscheidung zu medizinisch notwendigen und geeigneten Maßnahmen zu treffen (Herz-Lungen-Wiederbelebung oder ausschließlich Symptomkontrolle bei ausgewiesenen Palliativpatienten). Gleichzeitig sollen von der Bewohnerin / dem Bewohner abgelehnte medizinische Interventionen vermieden werden.
Es bedarf daher – neben einer möglichst umfassenden Dokumentation des Patientenwillens in einer Patientenverfügung – eines patientennah verfügbaren "Notfallbogens", in dem die wesentlichen Informationen für den Fall einer Akutversorgung sehr rasch abrufbar sind. Ein einheitlicher Notfallbogen und ein gleichförmiger Umgang hiermit in allen vollstationären Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in der Stadt Herne sollen dazu beitragen, dass in Akutsituationen die Wünsche der Bewohner*innen zu ihrer Versorgung am Lebensende noch wirkungsvoller Berücksichtigung finden.

Zur Erarbeitung und Implementierung eines solchen einheitlichen Notfallbogens hat die Kommunale Präventions- und Gesundheitskonferenz (KPGK) eine Arbeitsgruppe einberufen, die den bereits 2019 und 2021 begonnenen Prozess in diesem Jahr wieder aufgenommen hat. Der Arbeitskreis "Gesundheitliche Versorgungsplanung" (AK GVP) umfasst Vertreter*innen des Fachbereiches Gesundheit, des Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr, der Aufsicht für Betreuungseinrichtungen, der Pflegeeinrichtungen, der Hausärztlichen Verbände und des Palliativmedizinischen Konsiliardienstes und Palliativ-Netzwerkes. In mehreren Konsensgesprächen hat sich die Arbeitsgruppe für die Etablierung eines Ampel-Systems entschieden (Herner Notfalltherapie-Ampel – kurz HeNA).

Eine solche Notfalltherapie-Ampel wird bereits in verschiedenen Foren und Verbänden der Palliativmedizin diskutiert und bewertet.

Dabei steht "Rot" für die strikte Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen und einer Krankenhauseinweisung; lediglich lindernde Maßnahmen sollen ergriffen werden dürfen. "Grün" steht für die Vollversorgung mit allen in Betracht kommenden medizinischen Maßnahmen inklusive einer Krankenhauseinweisung, wenn diese für erforderlich gehalten wird. Bei "Gelb" sollen notfallmedizinische Maßnahmen (etwa Wiederbelebung, Medikamentengabe, Beatmung) mit einem einfachen, von den Bewohner*innen vorausgefüllten Ja/Nein-Schema befürwortet oder abgelehnt werden. Das Ausfüllen der Notfalltherapie-Ampel ist freiwillig und soll im Rahmen der individuellen Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase (§ 132g SBG V) erfolgen.

In der Informationsveranstaltung am 20. November 2024 wird die Herner Notfalltherapie-Ampel (HeNA) vorgestellt.

Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Leitungen und Mitarbeitende der vollstationären Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Herne als auch an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.